Ich errichte seit 25Jahren Gefahrenmeldeanlagen, angefangen bei Brandmeldeanlagen über Einbruchmeldeanlagen zu Überfallanlagen.
Was jedoch derzeit abgeht ist mir ein Rätsel?
Schlosser (Schlüsseldienst), Fenster-Bauer, Elektriker und EDV-Techniker sind plötzlich Errichter wenn nicht Spezialisten für Alarmanlagen.
Kein VSÖ, keine Wirtschaftskammer unterbindet den Wildwuchs von "Alarmanlagen Errichter", es gibt zwar eine ÖVE R2 Richtlinie, die den Konsumenten vor solchen Trittbrettfahren schützen sollte, aber niemand prüft bzw. überwacht das Gewerbe.
Sollte ich Anzeigen erstatten, und die Prozesskosten tragen? Leider habe ich dafür keine Zeit, bloggen reicht :-)
Der Konsument sollte sich selbst unter dem Link der WKO: https://firmen.wko.at/Web/SearchSimple.aspx erkundigen ob der Alarmanlagen Verkäufer seines Vertrauens wirklich das entsprechende Gewerbe für die Errichtung von Alarmanlagen hat.
Das wie folgt lautet: Elektrotechnik gem. § 94 Z. 16 GewO 1994
oder so: Errichtung von Alarmanlagen gem. § 127 Z. 30 GewO 1994
Und nicht so aussieht: Elektrotechnik gemäß § 94 Ziffer 16 GewO 1994, ausgenommen die Errichtung von Alarmanlagen
Und so auch nicht: Elektrotechnik gemäß § 94 Ziffer 16 GewO 1994 unter Ausschluss der Errichtung von Alarmanlagen
Und so nicht vollkommen ausreichend ist: Elektrotechnik gem. § 94 Z. 16 GewO 1994, eingeschränkt auf die Errichtung von Alarmanlagen
Da die Alarmanlage von dieser Firma nicht fix an das Stromnetz angeschlossen werden darf, sondern nur mittels Netzstecker eingesteckt, und dies für die Errichtung einer Alarmanlage nach ÖVE R2 nicht ausreichend ist, also müsste für einen korrekten Anschluss dieser Zentrale eine Elektrofachfirma zugezogen werden, aber wer macht das?
Es ist so ähnlich wie mit den Elektrogeräten bei einer Küche, die dürfen auch nicht vom Tischler angeschlossen werden. (Herd, Dunstabzug)
Manchmal ist dies dem Kunden sogar egal, vor allem wenn er von der Versicherung eine Alarmanlage vorgeschrieben bekommt, Hauptsache der Preis stimmt.
Ich finde es einen Wahnsinn, dass solche Firmen, die nicht mal annähernd ein Gewerbe für Alarmanlagen haben, im Internet dafür Werben und Kunden Ihren Elektronikschrott andrehen dürfen!
Die weder das Ohm´sche Gesetz kennen und glauben eine Zwei-Fenster-Meldergruppe überwacht 2 Fenster.
Die Widerstand mit langem ie schreiben, und bei denen Watt und VoltAmpere das gleiche sind.
Die keine ausgebildeten Schwachstrom Techniker, Mechatroniker oder Elektroniker angestellt haben, sondern jemanden der Ihren Plastikkrempel an die Wand schrauben kann und so tut als würde er Programmieren.
Eine Alarmanlage die die Putzfrau beim Staubsaugen ausstecken kann, ist wohl ein Witz.
Muss immer erst was passieren, bis unsere Innung reagiert?
Mann braucht doch nur im Internet Alarmanlage eingeben und schauen ob diese Firma wirklich das entsprechende Gewerbe hat.
Es müsste eine Anzeigenflut geben!
Ich schließe ja auch kein Wasserkraftwerk an, obwohl ich das Prinzip kenne.
Oder baue Fenster ein, weil ich auch eines habe.
Oder verkaufe Schließanlagen, weil ich mich bei Zutrittskontrollen auskenne.
Wie meine Frau schon sagte, sie machen alles was sie können und auch jenes was sie nicht können :-)
Wie heißt es so schön, nur nicht ärgern sondern wundern.
in persönlicher Sache Markus Plangger
Was ist der Unterschied zwischen extern scharf und intern scharf
Intern scharf wird in der Regel im Gebäude geschaltet, die Bewegungsmelder in den meisten Bereichen sind nicht aktiv.
Es gibt Verzögerungszeiten um Täuschungsalarme vom Betreiber zu verhindern, wenn z.B. bei intern scharf geschalteter Anlage eine Türe oder Fenster geöffnet wird, dies gilt nicht für Glasbruch, Sabotage und Brandalarm.
Extern scharf wird meistens außerhalb der Gebäudes geschaltet und sämtliche Sensoren sind aktiv.
Es gibt keine Verzögerungszeiten, da der Betreiber nicht anwesend ist und bei richtiger Planung selbst keine Täuschungsalarme auslösen kann.
Was ist besser, Außenhautschutz oder Raumschutz?
Die Antwort lautet: Beides!
Warum? Der Raumschutz mit Bewegungsmeldern kann bei Anwesenheit nicht aktiviert werden, der Einbrecher schon im gesicherten Bereich, und hat mehr Zeit wertvolle Gegenstände zu suchen, bzw. durch die Auslage ausspionierte Wertsachen zu entwenden.
Ist jedoch die Außenhaut gesichert, wird der Alarm beim Aufzwängen einer Türe oder Fenster, bzw. beim Einschlagen einer Scheibe ausgelöst und der Täter hat keine Zeit mehr den mechanischen Schutz vollkommen aufzubrechen und wird unverrichteter Dinge in die Flucht geschlagen.
Gibt es Fehlalarme?
Als erstes sollte man zwischen Fehlalarm und Täuschungsalarm unterscheiden.
Ein Täuschungsalarm ist möglich, wenn z.B. der Benützer in den gesicherten Bereich gelangt ohne die Alarmanlage zu deaktivieren.
Dies wird bei eine gut geplanten Alarmanlage mithilfe eines Sperrelementes verhindert, welches einen Bolzen in Türe fährt, wenn das System scharf geschaltet ist.
Eine weitere gut bewährte Methode ist ein Blockschloss, welche eben aufgesperrt werden muss und damit die Anlage unscharf geschaltet wird. Blockschlösser sind relativ teuer, da Sie in der Regel die einzige Möglichkeit bieten die Alarmanlage unscharf zu schalten uns somit extrem sicher gebaut werden müssen.
Ein weitere Art des Täuschungsalarm sind Fehlauslösungen durch Zigarettenrauch, Faxgeräte, Heizungen, Spinnen, Reflektionen, aufgehängte Windspiele usw. Diese kann man in einigen Fällen durch bauliche Veränderungen entgegenwirken, bzw. sollte der Betreiber der Anlage darüber informiert sein.
Fehlalarme sind einfach Falschmeldungen durch ein technisches Gebrechen des Alarmsystems.
Um Fehl- und Täuschungsalarme so gering wie möglich zu halten, muss ein Einbruchmeldesystem richtig geplant, mit hochwertigen Komponenten ausgestattet, sauber angeschlossen und der Betreiber gut eingeschult werden.
Ein Alarmsystem verzeiht keine Fehler!
Was ist bei Stromausfall mit meiner Alarmanlage?
Grundsätzlich ist es so, dass eine Alarmanlage mit einem Akkumulator (aufladbare Batterie) notstromversorgt wird.
Im scharfen Zustand (Alarmanlage ist aktiv) wird der Betreiber (Kunde) nichts vom Stromausfall bemerken, außer der Stromausfall dauert länger an.
Jede Alarmanlage sollte Stromausfälle bis zu 12 Stunden bedenkenlos überstehen.
Meist sind die Akkukapazitäten so gewählt, dass 60Stunden überbrückt werden.
Im unscharfen Zustand wird der Betreiber nach einer einstellbaren Zeit über dem Stromausfall der Alarmanlage vom Bedienfeld akustisch informiert. Dieser wäre nur zum quittieren.
Da die Netzversorgung der Alarmanlage in die Zwangsläufigkeit eingebunden ist, ist es nicht möglich die Alarmanlage ohne Stromversorgung scharf zu schalten.
Natürlich besteht die Möglichkeit jegliche Störung zu übermitteln!
Was passiert wenn Telefonleitung unterbrochen wird?
Im scharfgeschalteten Zustand wird der Betreiber nichts von dieser Störung mitbekommen.
Im unscharfen Zustand wird eine Unterbrechung der Telefonleitung von den meisten Alarmanlagen als Störung wahrgenommen. Der Benutzer merkt erst nach einer einstellbaren Zeit durch akustischer Signalisierung (es piepst) vom Bedienfeld oder Wählgerät, dass die Leitung fehlt.
Da die Telefonleitung der Alarmanlage in die Zwangsläufigkeit eingebunden ist, ist es nicht möglich die Alarmanlage ohne Telefonverbindung scharf zu schalten.
Natürlich besteht die Möglichkeit auch diese Störung zu übermitteln!
Warum geht der Alarm nur einmal los?
Das liegt daran, dass man bei fehlerhaften Alarmsystemen keine Alarmwiederholung von defekten Komponenten haben will. Stellen Sie sich vor, es ist niemand zu Hause und die Alarmanlage geht 14Tage lang immer bei Sonnenaufgang ab. Sie würden sich Regen wünschen.
Haben sie jedoch mehrere Melder, wird jeder Melder einmal auslösen, bevor er nicht mehr auslöst.
Sprich, kommt der richtige Einbrecher und schlägt die Scheibe ein, damit löst er als erstes mal den Glasbruchmelder aus. Das Alarmszenario startet. Er versteckt sich, wartet ab, niemand kommt, weil z.B. keine Polizeiaufschaltung vorhanden.
Er macht das Fenster auf, der Magnetkontakt löst aus, Alarmszenario, er versteckt sich, wartet ab, niemand kommt.
Er geht in den Raum, Bewegungsmelder löst aus, er mag nicht mehr und fährt heim.
Irgend jemand hat jedoch die "lästige" Sirene gehört und die Polizei verständigt, die auf der Kreuzung den schlimmen Finger gleich fest nimmt.
Besser wäre es eine Alarmorganisation zu haben.
Denn würde kein weiterer Sensor vorhanden sein und der Täter hätte noch mehr Geduld, er würde trotz Alarmanlage das Objekt leer räumen.
Eine Alarmorganisation sieht im einfachsten Fall eine Hilfeleistende Stelle (z.B. Polizei) und eine Person vor die den Alarm nach auslösen wieder löscht und die Alarmanlage erneut scharf schaltet.
Haustürschlüssel und Identifikationsmerkmal für die Alarmanlage übergeben nicht vergessen!
Natürlich kann man auf eigenes Risiko jeden Sensor auf Alarmwiederholung Programmieren.
Wie entschärft man eigentlich eine Alarmanlage?
Es gibt fast gleich viele Möglichkeiten eine Alarmanlage zu entschärfen wie zu schärfen.
Also die einfachste Methode war vor einiger Zeit bevor es Transponder (Chip Schlüssel) in rauen Massen gab, der einfache Schlüssel.
Man hatte in der Luxusausführung ein Blockschloss in seiner Zugangstüre, welches über den eigentlichen Schloss montiert war. Das Schloss selbst war so sicher wie ein elektronischer Tresor, mit Flächenbohrschutz oder kleinen Körperschallmelder, würde jemand das Schloss anbohren bzw. anbohren versuchen löste sofort der Sabotagealarm aus. Zusätzlich hatte es einen Zylinderziehschutz sowie eine Öffnungsüberwachung.
Also eine recht sichere Sache, nur wenn der Sicherungsschein vom Schlüssel abgelaufen war, konnte man diesen leichter kopieren oder es gab überhaupt keinen Sicherungsschein, dann war natürlich der Zylinder und Schlüssel die Schwachstelle.
Aber was hatte es mit dem Block (vom Schloss) auf sich?
Bei einer reinen Zuschließsperre konnte man das Schloss erst zusperren, wenn die Alarmanlage in Ruhe war, also alle überwachten Fenster und Türen verschlossen und versperrt, keine Bewegungsmelder ausgelöst waren und keine Störung anstand.
Vorteil dieser Schlösser war, Mann bzw. Frau konnte das Objekt bei scharfer Anlage nicht betreten.
Dann gab, gibt es Blockschlösser mit Auf.- und Zuschließsperre, bei welchen man zum Aufsperren noch eine separate Codetastatur benötigt um den Code einzugeben welcher den Block für die Aufschließsperre entriegelt.
Also erhöhte Sicherheit mit einem Materiellen und geistigen Identifikationsmerkmal.
Größte Nachteil dieses System, man konnte die Person nicht identifizieren welche scharf unscharf schaltete.
Heutzutage werden fast nur mehr Transponder als materielles Identifikationsmerkmal verwendet.
Womit man jede Aktivierung und Deaktivierung des System einer Person zuordnen kann, damit kann auch gleich eine Zutrittsanlage realisiert werden.
Bei Telenot ist es so, und damit hat sie ein Alleinstellungsmerkmal, das System kann unterscheiden, ob man den Transponder lange oder kurz hinhält und so scharf oder unscharf geschaltet wird.
Bei anderen Systemen muss man noch zusätzlich eine Nummer, Buchstaben oder ähnliches eingeben, damit die Anlage weiß was sie eigentlich machen soll, da der Leser den Transponder nur erkennt, aber nicht zwischen lang und kurz hinhalten unterscheiden kann.
Damit der Betreiber nicht in den gesicherten Bereich läuft, verwendet man Sperrelemente welche mittels Kunststoffbolzen die Türe bis zu einer Druck von 20N zuhält.
Eine andere aber eher selten verwendete Methode sind Schaltschlösser vor der Türe, welche auch mittels Schlüssel betätigt werden.
Die schlimmste Methode ist meines Erachtens Schärfungseinrichtungen wie Bedienfelder im Sicherungsbereich mit Ein und Austrittszeit. Also hierbei spart man wirklich am falschen Ort, denn den Stress welchen Sie sich bei jedem scharf und unscharf schalten antun, führt dahin, dass das System nicht mehr eingeschaltet wird.
Danke Sebi!
Alarmanlage ruft des Öfteren Nachts an.
Frage von info@yellow-tiger-selfstorage.de
laut Ihren Angaben, sollte es eine Telenot Telefonwählgerät sein, welches Sie in der Nacht öfters anruft. (Quittieren Sie bitte mit 11)
Es hängt immer von der Parametrierung des Gerätes ab, was es bei einer Störung macht.
Wir stellen es meist so ein, dass wenn eben der GSM Weg (Handynetz) gestört ist, wird diese Störung über das Festnetz übertragen, man kann natürlich bei der Sprachmeldung einstellen welche Ansage kommt, also genau die Art der Störung.
Auch wie lange die Störung anstehen muss, um übermittelt zu werden, dies grenzt dann schon einige kurze Ausfälle aus.
Wenn es ein Wählgerät mit GSM Ersatzweg ist, kann man nicht über den GSM-Weg die Art der Störung übermitteln, da das Netz ja gerade nicht funktioniert, man kann natürlich ab der comline X Serie(comXline) das per Mail übermitteln.
Ich nehme an, dass es hier eine GSM-Netz Störung ist, diese treten öfters in der Nacht auf, denn alle anderen Störungen würden am nächsten Tag noch anstehen bzw. würden Sie diese bemerken (Stromausfall, Akkustörung, Telefonleitungsstörung, Ethernet Störung, Störung der seriellen Schnittstelle)das
Ich hoffe dies hilft Ihnen soweit weiter…
Automatisches Wähl- und Ansagegerät, ein Alarm-Übertragungsgerät, das bei einem Externalarm selbsttätig eine Fernsprechverbindung zu einer hilfeleistenden Stelle herstellt und eine Meldung mit gesprochenem Klartext absetzt.
Automatisches Wähl- und Übertragungsgerät, ein Alarm-Übertragungsgerät, das bei einem Externalarm selbsttätig eine Fernsprechverbindung zu einer hilfeleistenden Stelle herstellt, die Meldung als digitales Telegramm dorthin übermittelt und an einer Empfangszentrale zur Anzeige bringt.
elektro-mechanische Schalteinrichtung:
Dient zur “externen Scharfschaltung” der Überfall- und Einbruchmelderzentrale. Mögliche Schalteinrichtungen sind: Blockschloss, Riegelschaltschloss oder Impulsschaltschloss in Verbindung mit Impulstüröffner(n) oder Sperrelement(en).
Errichter:
Firma, welche die Einbruchmeldeanlage installiert hat, bzw. welche mit Service und Wartung der Anlage beauftragt ist.
Externalarm:
Meldung einer Auslösung der extern scharf geschalteten Anlage durch optische bzw. akustische Signalgeber und/oder zu einer hilfeleistenden Stelle mit einem Alarm-Übertragungsgerät.
externe Schärfung:
Freigabe der externen Alarmierungseinrichtungen wie optische und akustische Signalgeber und Alarm-Übertragungsgerät mit externer Schalteinrichtung z.B. Blockschloss.
Gehtestfunktion:
die Anzeige-LED der Melder werden elektrisch freigegeben, so dass diese beim (Einmann-Revision) Ansprechen der Melder durch probeweises Begehen der Anlage leuchten. Das Ansprechen wird durch ein kurzes Summersignal angezeigt, danach werden die Melder automatisch gelöscht.
Internalarm:
Meldung der Auslösung der intern scharf geschalteten Anlage durch akustische Signalisierung innerhalb des Gebäudes an der Zentrale bzw. an den Bedienteilen.
interne Schärfung:
Freigabe der internen Alarmierungseinrichtungen an der Zentrale bzw. am Bedienteil.
LED:
Lichtemittierende Diode = Leuchtdiode = leuchtendes Anzeigeelement, rot, gelb oder grün.
Meldergruppe:
Zusammenfassung von Meldern für die jeweils eine eigene Anzeige-LED an der Zentrale vorhanden ist.
Sensor zur Erfassung eines Alarmkriteriums wie z.B. Öffnung einer Tür oder eines Fensters, Glasbruch eines Fensters, Bewegung einer Person usw.
Blitzleuchten bzw. Sirenen, die außerhalb des Gebäudes zur externen Alarmierung angebracht sind.
Relais:
Elektromechanischer Schalter mit elektromagnetischem Antrieb und potentialfreien Schaltkontakten.
VdS:
VdS Schadenverhütung gehört zum Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
VSÖ:
Verband der Sicherheitsunternehmungen Österreichs
Verschlusslinie
Zusammenfassung von Tür- und Fensterriegelkontakten zur zwangsläufigen Blockierung des Schärfungsvorganges bei unverriegelten Türen oder Fenstern. Das Ansprechen dieser Linie löst keinen Alarm aus.
Zwangsläufigkeit:
Durch die Zwangsläufigkeit wird verhindert, dass eine nicht in allen Teilen funktionsfähige Einbruchmeldeanlage scharf geschaltet werden kann, bzw. bei einer Scharfschaltung versehentlich ein Alarm ausgelöst werden kann. Ein Öffnen der Zugangstür(en) wird elektromechanisch solange verhindert bis die Anlage wieder unscharf geschaltet wurde.
Stellen Sie sich vor:
Bei Ihnen wird trotz Alarmanlage eingebrochen, leider funktioniert das Ding gerade eben nicht.
Der dreiste Dieb findet nicht viel in Ihrem Haus, ist verärgert und fackelt einfach Ihre ganze Bude ab.
Jetzt kommt´s, Sie melden den Schaden so Ihrer Versicherung.
Die Versicherung will verständlicher Weise wissen, warum das Alarmsystem nicht angeschlagen hatte.
Sie sagen, dass es einfach zu dem Zeitpunkt nicht funktionierte.
Die Versicherung fordert von der Alarmanlagen Firma im Regress den Schaden.
Die Alarmanlagen Firma sagt nun, dass der Kunde das System zu dem Zeitpunkt nicht scharf geschalten hatte, deshalb löste es keine Alarm aus.
Nun beweisen Sie mal der Versicherung das es scharf geschalten war, wenn nur mehr ein Plastikklumpe davon übrig blieb.