Ich errichte seit 25Jahren Gefahrenmeldeanlagen, angefangen bei Brandmeldeanlagen über Einbruchmeldeanlagen zu Überfallanlagen.
Was jedoch derzeit abgeht ist mir ein Rätsel?
Schlosser (Schlüsseldienst), Fenster-Bauer, Elektriker und EDV-Techniker sind plötzlich Errichter wenn nicht Spezialisten für Alarmanlagen.
Kein VSÖ, keine Wirtschaftskammer unterbindet den Wildwuchs von "Alarmanlagen Errichter", es gibt zwar eine ÖVE R2 Richtlinie, die den Konsumenten vor solchen Trittbrettfahren schützen sollte, aber niemand prüft bzw. überwacht das Gewerbe.
Sollte ich Anzeigen erstatten, und die Prozesskosten tragen? Leider habe ich dafür keine Zeit, bloggen reicht :-)
Der Konsument sollte sich selbst unter dem Link der WKO: https://firmen.wko.at/Web/SearchSimple.aspx erkundigen ob der Alarmanlagen Verkäufer seines Vertrauens wirklich das entsprechende Gewerbe für die Errichtung von Alarmanlagen hat.
Das wie folgt lautet: Elektrotechnik gem. § 94 Z. 16 GewO 1994
oder so: Errichtung von Alarmanlagen gem. § 127 Z. 30 GewO 1994
Und nicht so aussieht: Elektrotechnik gemäß § 94 Ziffer 16 GewO 1994, ausgenommen die Errichtung von Alarmanlagen
Und so auch nicht: Elektrotechnik gemäß § 94 Ziffer 16 GewO 1994 unter Ausschluss der Errichtung von Alarmanlagen
Und so nicht vollkommen ausreichend ist: Elektrotechnik gem. § 94 Z. 16 GewO 1994, eingeschränkt auf die Errichtung von Alarmanlagen
Da die Alarmanlage von dieser Firma nicht fix an das Stromnetz angeschlossen werden darf, sondern nur mittels Netzstecker eingesteckt, und dies für die Errichtung einer Alarmanlage nach ÖVE R2 nicht ausreichend ist, also müsste für einen korrekten Anschluss dieser Zentrale eine Elektrofachfirma zugezogen werden, aber wer macht das?
Es ist so ähnlich wie mit den Elektrogeräten bei einer Küche, die dürfen auch nicht vom Tischler angeschlossen werden. (Herd, Dunstabzug)
Manchmal ist dies dem Kunden sogar egal, vor allem wenn er von der Versicherung eine Alarmanlage vorgeschrieben bekommt, Hauptsache der Preis stimmt.
Ich finde es einen Wahnsinn, dass solche Firmen, die nicht mal annähernd ein Gewerbe für Alarmanlagen haben, im Internet dafür Werben und Kunden Ihren Elektronikschrott andrehen dürfen!
Die weder das Ohm´sche Gesetz kennen und glauben eine Zwei-Fenster-Meldergruppe überwacht 2 Fenster.
Die Widerstand mit langem ie schreiben, und bei denen Watt und VoltAmpere das gleiche sind.
Die keine ausgebildeten Schwachstrom Techniker, Mechatroniker oder Elektroniker angestellt haben, sondern jemanden der Ihren Plastikkrempel an die Wand schrauben kann und so tut als würde er Programmieren.
Eine Alarmanlage die die Putzfrau beim Staubsaugen ausstecken kann, ist wohl ein Witz.
Muss immer erst was passieren, bis unsere Innung reagiert?
Mann braucht doch nur im Internet Alarmanlage eingeben und schauen ob diese Firma wirklich das entsprechende Gewerbe hat.
Es müsste eine Anzeigenflut geben!
Ich schließe ja auch kein Wasserkraftwerk an, obwohl ich das Prinzip kenne.
Oder baue Fenster ein, weil ich auch eines habe.
Oder verkaufe Schließanlagen, weil ich mich bei Zutrittskontrollen auskenne.
Wie meine Frau schon sagte, sie machen alles was sie können und auch jenes was sie nicht können :-)
Wie heißt es so schön, nur nicht ärgern sondern wundern.
in persönlicher Sache Markus Plangger
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